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Lück Gebäudetechnik GmbH

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Betreuungsvertrag - Wartungsvertrag

Damit Ihre technischen Anlagen störungsfrei in Betrieb bleiben, sollte sie einmal pro Jahr von einem Techniker gereinigt und geprüft werden.

Gerne übernehmen wir diese Aufgabe für Sie, als Einzelauftrag oder mit Vertragsbindung.

Wartungsarbeiten werden von unseren qualifizierten Kundendiensttechnikern gemäß den gesetzlichen Vorschriften und den Herstellerangaben durchgeführt.   

Die Wartungskosten für die vereinbarten und durchzuführenden Überprüfungen und Wartungen verstehen sich ohne Materialkosten. Die Kosten für Verschleiss-, Klein- und Ersatzteile sowie Leistungen zur Beseitigung von Störungen werden auf Nachweis separat in Rechnung gestellt.

In den Bereichen Elektrotechnik, Heizungs- und Sanitärtechnik sowie Klima- und Lüftungstechnik können Sie einen Betreuungsvertrag mit uns abschließen. Wir kümmern uns um sämtliche Wartungsintervalle Ihrer gebäudetechnischen Anlagen. Gleichzeitig haben Sie die Sicherheit, dass alle gesetzlichen und wartungsrelevanten Auflagen erfüllt und eingehalten werden.