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Lück Gebäudetechnik GmbH

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E-Check - Überprüfung von elektrischen Anlagen und Geräten

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Seit der im Juni 2002 vom Bundesgerichtshof verabschiedeten Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Betreiber eines Betriebes, Liegenschaft oder öffentlicher Einrichtung verpflichtet, die Betriebssicherheit in Eigenverantwortung zu organisieren.

Während die BGV A1 die Grundsätze der Prävention aus den Unfallverhütungsvorschriften regelt, ist die BGV A3 Prüfung die geprüfte Sicherheit von elektrotechnischen Anlagen und in Gewerbebetrieben gesetzlich vorgeschrieben.

Der Inhaber oder Geschäftsführer eines Unternehmens muss einen Anlagenverantwortlichen benennen, dem er sowohl die technische Verantwortung als auch das Haftungsrisiko überträgt. Dieser ist für den Zustand von Elektroanlagen und -geräten verantwortlich und hat damit für eine Überprüfung in regelmäßigen Intervallen zu sorgen. Regelmäßig durchgeführte Prüfungen geben die Gewissheit, dass die geprüften elektrotechnischen Anlagen und -geräte allen Sicherheitsaspekten genügen und schützen vor eventuellen Schadensersatzansprüchen gegenüber Gewerbeaufsichtsämtern, Berufsgenossenschaften und Versicherungen. Außerdem lassen sich dadurch hohe Reparaturkosten und Folgeschäden durch mangelnde Wartung vermeiden und Ihr Betrieb ist vor unnötigen Ausfallzeiten von Maschinen und Antrieben geschützt.      

Als Elektrofachbetrieb nehmen wir gerne für Sie die BGV A3-Prüfung gemäß VDE-Norm vor und bestätigen Ihnen in einem Prüfprotokoll den Zustand Ihrer elektrotechnischen Anlagen. Vorgeschrieben sind regelmäßige Prüfungen nach VDE für alle elektrischen Anlagen, ortsfeste Betriebsmittel sowie ortsveränderliche Betriebsmittel (z.B. bewegliche Geräte). Einzuhaltende Richtwerte für Prüfintervalle werden gemäß den Durchführungshinweisen aus der Betriebssicherheitsverordnung in einer Gefährdungsanalyse festgelegt.

Sicherheits-Checkliste: