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Lück Gebäudetechnik GmbH

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Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer

Informationen für Auftraggeber gemäß §3 DL-InfoV 

Die Verordnung DL-InfoV trat am 17.05.2010 in Kraft. Demnach wird jeder Dienstleister, so auch wir, gegenüber seinem Auftraggeber zu einer umfangreichen Information verpflichtet. Dem Auftraggeber müssen vor Abschluss eines schriftlichen Vertrages oder sofern kein schriftlicher Vertrag geschlossen wird, vor Erbringung der Dienstleistung, in verständlicher Sprache eine Reihe von Informationen zur Verfügung gestellt werden. Diese sind:

§ 2 Stets zur Verfügung zu stellende Informationen

§ 3 Auf Anfrage zur Verfügung zu stellende Informationen

Alle unter § 2 genannten Informationen stehen unseren Kunden auf unseren Webseiten im Impressum bzw. im Downloadbereich zur Verfügung.