Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer
Informationen für Auftraggeber gemäß §3 DL-InfoV
Die Verordnung DL-InfoV trat am 17.05.2010 in Kraft. Demnach wird jeder Dienstleister, so auch wir, gegenüber seinem Auftraggeber zu einer umfangreichen Information verpflichtet. Dem Auftraggeber müssen vor Abschluss eines schriftlichen Vertrages oder sofern kein schriftlicher Vertrag geschlossen wird, vor Erbringung der Dienstleistung, in verständlicher Sprache eine Reihe von Informationen zur Verfügung gestellt werden. Diese sind:
§ 2 Stets zur Verfügung zu stellende Informationen
- Firmenbezeichnung unter Angabe der Rechtsform
- Anschrift der Niederlassung sowie Kontaktdaten wie Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Fax-Nummer
- Handelsregister, Registergericht und Register-Nummer
- Name und Anschrift der zuständigen Handwerkskammer
- Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Gesetzliche Berufsbezeichnung, oder öffentlicher bestellter und vereidigter Sachverständiger
- Wortlaut der allgemeinen Geschäftsbedingungen (bei uns VOB)
- Evtl. verwendete Vertragsklauseln über das im Vertrag anwendbare Recht oder über den Gerichtstand
- Wesentliche Merkmale der Dienstleistung (Vertragsgegenstand)
- Falls eine Berufshaftplichtversicherung abgeschlossen wurde, Name und Anschrift des Versicherers und räumlicher Geltungsbereich
§ 3 Auf Anfrage zur Verfügung zu stellende Informationen
- Berufsrechtliche Regelungen nach §3 DL-InfoV, dies aber nur auf Anfrage des Auftraggebers
- Preisangaben gem. §4 DL-InfoV (dies gilt nicht gegenüber Letzverbrauchern)
Alle unter § 2 genannten Informationen stehen unseren Kunden auf unseren Webseiten im Impressum bzw. im Downloadbereich zur Verfügung.