Betreiberverantwortung nach BGVA 1 und 3
Überprüfung von elektrotechnischen Anlagen und Geräten
Seit der im Juni 2002 vom Bundesgerichtshof verabschiedeten Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Betreiber eines Betriebes, Liegenschaft oder öffentlicher Einrichtung selbst verpflichtet, die Betriebssicherheit in Eigenverantwortung zu organisieren. Der Betreiber muss einen Anlagenverantwortlichen benennen und sowohl die technische Verantwortung als auch das Haftungsrisiko übertragen.
Die Rechtslage
Regelmäßige Prüfungen der Elektroanlagen und -geräte in Gewerbebetrieben sind gesetzlich vorgeschrieben. Im Schadensfall muss ein einwandfreier Zustand nachgewiesen werden. Diese Pflicht gilt gegenüber den Gewerbeaufsichtsämtern, den Berufsgenossenschaften und den Versicherungen.
Wer ist verantwortlich?
Verantwortlich für den Zustand von Elektroanlagen und -geräten ist der so genannte „Anlagenverantwortliche“.
Prüfungen sind vorgeschrieben!
Elektrische Anlagen, ortsfeste Betriebsmittel sowie ortsveränderliche Betriebsmittel (z.B. bewegliche Geräte) sind in regelmäßigen Abständen nach VDE zu prüfen. Richtwerte für Prüfintervalle sind gemäß den Durchführungshinweisen aus der Betriebssicherheitsverordnung, in einer Gefährdungsanalyse festzulegen und dementsprechend einzuhalten.
Sicherheits-Checkliste:
- Kommen Sie den Anforderungen der Berufsgenossenschaften und des Gesetzgebers nach? Werden elektrische Anlage und Geräte in regelmäßigen Abständen von einem Elektrofachmann geprüft?
- Sind Computer und Server gegen Blitzschlag und Überspannungsschäden geschützt?
- Sind Firmengebäude bzw. die Räumlichkeiten mit Rauchmeldern oder einer Gefahrenmeldeanlage ausgerüstet?
- Ist die Anzahl der Stromkreise ausreichend, so dass keine Leitungen überlastet werden?
- Werden keine Mehrfachsteckdosen eingesetzt, sondern sind die Leitungen zur Sicherheit vor Stolperfallen in Kanäle geführt?
- Ist Ihre Elektroanlage / Ihr Verteiler mit modernen FI- und LS-Schaltautomaten ausgerüstet?
- Sind die geforderten FI-Schutzschalter vorhanden (z. B. auf Baustellen, feuergefährdeten Betriebsstätten, Anlagen im Freien)?
- Sie haben in Ihrem Betrieb noch keine Umbauten an elektrischen Anlagen, Schaltern, Dosen vornehmen lassen, die nicht von Elektrofachmann ausgeführt wurden?
- Sind Sie elektrotechnisch gegen Einbruch und Diebstahl gesichert?
- Sind die vorhandenen Arbeitsbeleuchtungen normgerecht?