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Lück Gebäudetechnik GmbH

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Betreiberverantwortung nach BGVA 1 und 3

Überprüfung von elektrotechnischen Anlagen und Geräten

Seit der im Juni 2002 vom Bundesgerichtshof verabschiedeten Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Betreiber eines Betriebes, Liegenschaft oder öffentlicher Einrichtung selbst verpflichtet, die Betriebssicherheit in Eigenverantwortung zu organisieren. Der Betreiber muss einen Anlagenverantwortlichen benennen und sowohl die technische Verantwortung als auch das Haftungsrisiko übertragen.

Die Rechtslage
Regelmäßige Prüfungen der Elektroanlagen und -geräte in Gewerbebetrieben sind gesetzlich vorgeschrieben. Im Schadensfall muss ein einwandfreier Zustand nachgewiesen werden. Diese Pflicht gilt gegenüber den Gewerbeaufsichtsämtern, den Berufsgenossenschaften und den Versicherungen.

Wer ist verantwortlich?
Verantwortlich für den Zustand von Elektroanlagen und -geräten ist der so genannte „Anlagenverantwortliche“.

Prüfungen sind vorgeschrieben!
Elektrische Anlagen, ortsfeste Betriebsmittel sowie ortsveränderliche Betriebsmittel (z.B. bewegliche Geräte) sind in regelmäßigen Abständen nach VDE zu prüfen. Richtwerte für Prüfintervalle sind gemäß den Durchführungshinweisen aus der Betriebssicherheitsverordnung, in einer Gefährdungsanalyse festzulegen und dementsprechend einzuhalten.

Sicherheits-Checkliste: