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Lück Gebäudetechnik GmbH

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Präqualifizierung nach VOB

 

Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit - diese und weitere Eignungen muss jeder Bau– und Handwerksunternehmer, der sich bei öffentlichen Vergabeverfahren in Deutschland bewirbt, nachweisen. Entsprechende Unterlagen, die die Eignung gemäß §6 VOB/A bescheinigen, müssen jeder Ausschreibung beigefügt werden. Die öffentlichen Vergabestellen prüfen daraufhin diese Unterlagen für jeden Bieter und jede Baumaßnahme erneut. Ein sehr aufwändiges Verfahren, dessen Vereinfachung sich der Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. zum Ziel gesetzt hatte. Herausgekommen ist ein System, das öffentlichen Auftraggebern zur Erleichterung ihrer Arbeit eine entsprechende Liste der Unternehmen zur Verfügung gestellt, die präqualifiziert sind, in ein öffentliches Vergabeverfahren eingebunden zu werden, weil sie die in der VOB festgelegten Eignungsvoraussetzungen erfüllen.

Am 1. Februar 2011 wurde die Lück Gebäudetechnik für ihre Leistungen im Bereich der Elektrotechnik präqualifiziert. Die eingestellten Daten sind in der zentralen Datenbank des Vereins einzusehen.